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   VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772   

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VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772 (https://dejure.org/2022,17181)
VG München, Entscheidung vom 20.06.2022 - M 7 S 22.1772 (https://dejure.org/2022,17181)
VG München, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - M 7 S 22.1772 (https://dejure.org/2022,17181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § ... 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5; WaffG § 13 Abs. 6; WaffG § 46; BJagdG § 18 S. 1; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2; BJagdG § 17 Abs. 3 Nr. 2; BJagdG § 17 Abs. 4 Nr. 2
    Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins

  • rewis.io

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Jagdausübung, Unerlaubtes Führen einer geladenen Waffe auf dem Heimweg, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein, Rückgabeverpflichtung bezüglich Waffen und Munition, Keine unangemessene Fristsetzung

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Waffenrecht kennt kein Pardon - Jäger saß mit geladenem Revolver in der Hosentasche am Steuer: Waffen und Jagdschein sind weg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Der Antragsteller hat damit nicht nur gegen eine "bloße Ordnungsvorschrift", sondern vielmehr auch gegen eine elementare Obliegenheit eines Jägers verstoßen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.83 - juris Rn. 14; B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 12).

    Auch handelt es sich bei dem Verstoß gegen eine elementare und selbstverständliche Obliegenheit eines Jägers (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 12) nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden könnte.

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

    Mithin besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Entziehung wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 27 m.w.N.; VG München, B.v. 20.7.2021 - M 7 S 21.1425 - juris Rn. 35).

  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, bedeutet demnach nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d.h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 21 ZB 11.1286 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 28.4.2022 - 6 B 72/22 - juris Rn. 13).

    Maßgeblich ist die Abwehr aktueller und künftiger Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" oder "im Zweifel" einen Verzicht auf eine Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit nicht zulässt (vgl. SächsOVG, B.v. 28.4.2022 - 6 B 72/22 - juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf OVGSaarl, B.v. 9.12.2016 - 2 A 85/16 - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 14.07.1993 - 19 CE 93.1849
    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Derartiges ist insbesondere dann denkbar, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).

    Jeglicher Transport von Gewehren hat in ungeladenem Zustand zu erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15

    Widerruf der Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; unvorsichtiger Umgang mit

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Eine Kontrolle, ob sich noch Munition in der Waffe befindet, ist ebenfalls unerlässlich (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Derartiges ist insbesondere dann denkbar, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 19 CE 93.1849 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.83

    Zulassungsverfahren, Jagdschein, Ungültigerklärung, Versagungsgrund

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Der Antragsteller hat damit nicht nur gegen eine "bloße Ordnungsvorschrift", sondern vielmehr auch gegen eine elementare Obliegenheit eines Jägers verstoßen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.83 - juris Rn. 14; B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 12).

    Wie ausgeführt, kann auch ein einmaliger und kurzfristiger Verstoß gegen diese sicherheitsrelevanten Vorschriften die absolute waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b WaffG bzw. § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG begründen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.83 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 21 CS 18.2523

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Zugehörigkeit zur sog.

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11; B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 Rn. 15).

    Auch wurde bei der hier gegebenen Verfahrensdauer beim Antragsteller noch kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand geschaffen, die Behörde werde die sofortige Vollziehung nicht anordnen, der Einfluss auf die Ermessensentscheidung haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11; B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 Rn. 15).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr allgemein nach tatrichterlicher Würdigung aller Umstände des Einzelfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11; B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 Rn. 15).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr allgemein nach tatrichterlicher Würdigung aller Umstände des Einzelfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 21 CS 14.720

    Waffenrecht / Jagdrecht; Beschwerde unbegründet; Unzuverlässigkeit; schussbereite

    Auszug aus VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
    Bei der auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellenden Prognose ist der allgemeine Zweck des Gesetzes zu berücksichtigen, beim Umgang mit Waffen und Munition die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu wahren (§ 1 Abs. 1 WaffG), nämlich zum Schutz der Allgemeinheit diese vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).

    Vorsichtig und sachgemäß im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle Sicherungsmöglichkeiten ausgenutzt werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1286

    Keine ernstlichen Zweifel; Unzuverlässigkeit; Einstellung des Strafverfahrens

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196

    Anforderungen an Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2021 - 1 M 23/21

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 19 ZB 08.1376

    Jagdrecht/Waffenrecht; Entzug von Waffenbesitzkarten und Jagdschein; (keine)

  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

  • VG München, 12.01.2000 - M 7 K 99.1142
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10

    Sofortvollzug der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Indizierung

  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 19 CS 06.456
  • VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556

    Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
  • VGH Bayern, 09.03.2006 - 21 CS 06.25
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